EBR Gemarkung Burrweiler
Die Kirchenstiftung Mariä Heimsuchung, Burrweiler, bietet nachstehender Gebäudekomplex ab sofort ausschließlich im Wege einer Erbbaurechtsbestellung an:
Flurstück Nr. | Größe in m² | Bezeichnung | Bebaut |
2/1 | 2.132 | Weinstraße 3 | Gebäude- und Freifläche |
Die Gebäude- und Freifläche werden ausschließlich im Erbbaurecht vergeben. Die Selbstnutzung des Erbbaurechts ist vorausgesetzt.
Anfragen von Maklern bezüglich der Vermarktung der Grundstücke sind nicht erwünscht.
Hier können Sie einen Plan einsehen, um die Lage innerhalb der Ortsgemeinde Burrweiler zuordnen zu können. Des Weiteren können Sie sich das Exposé und denGrundriss herunterlagen.
Angaben zur Bebaubarkeit des Flurstücks 2/1 entnehmen Sie bitte der Homepage der Verbandsgemeinde Edenkoben: (oder Datei Flächennutzungsplan)
https://www.vg-edenkoben.de/service/bauen/flaechennutzungsplanung/
Bei Rückfragen hierzu, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Verbandsgemeinde Edenkoben oder Gemeindeverwaltung Burrweiler.
Angaben zum Erbbaurecht:
Der Erbbauzins errechnet sich aus dem Bodenwert einer jährlichen Verzinsung dieser Summe in Höhe von 4 %, 13.120 €.
Vergünstigungen des Erbbauzinses sind bei Familien mit Kindern möglich.
Alle üblichen Kaufnebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer etc. sind durch den Erbbauberechtigten zu tragen.
Eine Bewerbung ist nur mit einer Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank möglich.
Mit der Abgabe einer Bewerbung werden die nachstehenden Verfahrensbedingungen anerkannt.
a) Dem kirchlichen Eigentümer verbleibt die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft im Erbbaurecht vergeben wird. Insbesondere entscheidet der kirchliche Eigentümer völlig frei, mit welchem Bewerber er nunmehr nach Auswertung der verbindlichen Angebote die Vertragsverhandlungen aufnehmen will.
b) Bis zur Vergabe, höchstens jedoch drei Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist, ist der Bewerber an seine Bewerbung gebunden.
c) Der Bewerber wird innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der Vergabe der Erbbaurechtsbestellung an ihn eine notarielle Bestellung eines Erbbaurechtsvertrages abschließen.
d) Entfallen
e) Sämtliche im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsbestellung stehenden Kosten, die nach Vergabe entstehen, trägt der Bewerber, dem das Erbbaurecht zugeteilt wurde.
f) Die Grundstücke werden in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befinden. Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der vorliegenden Daten und Beschreibungen wird keine Gewähr übernommen.
g) Der Bewerber hat die von ihm vorgesehene Nutzung der Liegenschaft mit den entsprechenden Behörden abzustimmen. Die Beantragung evtl. notwendiger behördlicher Genehmigungen obliegt dem Bewerber.
h) Der Erbbaurechtsausgeber übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft, Größe oder Nutzungsmöglichkeit des Erbbaurechtes sowie für die Beschaffenheit des Baugrundes für einen von dem Bewerber vorgesehenen Verwendungszweck.
Hier können Sie folgende Unterlagen herunterladen:
Hier können Sie aktuelle Bilder einsehen:
Frontalansicht
Frontalanscht 2
Südliche Gebäudeansicht mit Gartenmauer
Treppenaufgang außen
Südseite Garten
Zimmer Wohnen Essen
Zimmer Sicht Gesamtflur
Eingangstür von Innen
Pfarrheim von Innenhof aus
Natursteinmauer des Weingartens
gegenüberliegende Kath. Kirche
Treppenaufgang außen
Vorgarten Doppelcarport
Zugangspforte Vorgarten
Ansicht Südfenster außen
Ansicht Südfenster außen Sandstein Nahaufnahme
Südfenster innen
Pfaarsaal
Küche im Souterrain
Jugendraum DG
Jugendraum II DG
Hochkeller Kellerabgang
Hochkeller Kellerabgang Rückseite
Toreinfahrt Torpfosten
Vorgartenmauer von Straße aus
Dachstuhl
Die entsprechenden Unterlagen müssen im Original vorliegen.
Zu adressieren sind diese an:
Kath. Pfarramt Hl. Anna, Edenkoben
Luitpoldstr. 26
67480 Edenkoben
E-Mail: pia.gutting@bistum-speyer.de